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Begründung?


Oliver am Sonntag, den 30. Dezember 2007 um 15:34:06 Uhr

Das denke ich nun nicht. Womit begründest du deine Behauptung? Es gibt da sehr wohl große Unterschiede. Natürlich kann man alles mit Scheinargumenten begründen, die Frage ist nur, ob sie der Wahrheit entsprechen. Wenn ich zum Beispiel über einen kognitiv zurückgebliebenen Menschen lachen würde, der guten Glaubens eine fehlerhafte Behauptung aufstellt, und das dann damit begründen würde, ich wollte ihm einen Demutsstoß versetzen, dann wäre das erstens nur eine heuchlerische Scheinbegründung, was das wahre Motiv betrifft, zweitens würde das eingesetzte Mittel (Lachen) auch nie zu dem vorgeblichen Zweck führen, sondern zu einer tiefgehenden Kränkung des Ausgelachten, der sich seiner Behinderung im Grunde sehr wohl bewußt ist. Weiterhin ist zu unterscheiden, ob sich das Lachen auf einen ausgesprochenen Sachverhalt bezieht oder auf den Menschen, der ihn ausspricht.
Klar ist doch, daß bei Lorber an den betreffenden Stellen mit der Verurteilung des Lachens bestimmte Formen des Lachens gemeint sind, die dann - wohl durch Auslassung von Erläuterungen - unzulässig generalisiert werden. Aber was ist den grundsätzlich gegen den Inhalt des Gemeinten zu sagen? Es handelt sich hier, denke ich, nur um ein begriffliches Problem.








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