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Angebliche legitimation von Vergewaltigung bei Lorber


Dieter am Dienstag, den 29. Mai 2007 um 18:04:48 Uhr

Angebliche Legitimation von Vergewaltigung

[GEJ.03_215,04] Dieser Akt darf nicht außerhalb der Sphäre der wahren Nächstenliebe geschehen; ein Hauptgrundsatz der wahren Nächstenliebe aber lautet: ,Tuet euern Nächsten das, was ihr wünschet, daß sie auch euch tun sollen!‘
[GEJ.03_215,05] Nun, du hättest eine aufblühende Tochter, die deinem Vaterherzen ein Heil ist; du wirst um nichts so sehr besorgt sein als um ein rechtes, heilbringendes Glück für solche deine von dir allerzärtlichst geliebte Tochter. Wohl wäre die Tochter reif und sonach fähig, eine Zeugung anzunehmen. Wie würde es dir zumute, so da ein sonst ganz gesunder Mann käme, vom Bedürfnisse, einen Menschen mit einer Jungfrau zu zeugen, gedrängt, und zeugete mit deiner Tochter gewaltsam eine Frucht?!
[GEJ.03_215,06] Siehe, das würde dich zu einer furchtbaren Rache gegen einen derartigen Frevler erfüllen, und du würdest ihn ohne die möglichst schärfste Züchtigung nicht mehr aus den Augen lassen!
[GEJ.03_215,07] Und dennoch hätte dieser Mensch keine Sünde gegen die Keuschheit begangen, weil er von dem Ernste gedrängt war, seinen Samen nicht außer einem guten Gefäße zu verstreuen, wodurch einer Menschwerdung ein Pfad abgeschnitten würde. Aber der Akt ist andererseits dennoch ein sündhafter, weil dadurch die wahre Nächstenliebe einen gar gewaltigen Stoß erlitt!

Aus dem Zusammenhang geht eindeutig hervor, dass ein gewaltsames Beschlafen einer Frau, also eine Vergewaltigung, ein „gewaltiges Vergehen“ gegen die Nächstenliebe und insofern nie und nimmer legitim wäre.

Wer den Zusammenhang mit der Nächstenliebe weglässt, verzerrt in boshafter Absicht die Aussage Lorbers.

Wer so etwas als Christ tut sollte sich schämen

Dieter










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