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Keuschheit / GEJ 3 214-11 bis 215-15


Johann am Sonntag, den 17. Dezember 2006 um 22:42:35 Uhr

Schönen Guten Abend Freie Frau!
Im Vers 4 fällt mir ein Satz auf, den Du nicht hervorgehoben hast.
"Dieser Akt darf nicht außerhalb der Sphäre der wahren Nächstenliebe geschehen."
Weiterhin ist zu lesen im Vers 7:
"Und dennoch hätte dieser Mensch keine Sünde gegen die Keuschheit begangen...
Aber der Akt ist andererseits dennoch ein sündhafter, weil dadurch die wahre Nächstenliebe einen gar gewaltigen Stoß erlitt."
Nun sind Gewalt inklusive Vergewaltigung hier doch als gröbste Sünde angezeigt.
Fühlst Du das anders?
Eine gute Nacht wünscht - Hans









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